Honorar

Meine Abrechnung erfolgt nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Basis ist hier der Gegenstandswert und die für die Tätigkeit anfallenden Gebühren nach dem RVG.

Unter bestimmten Voraussetzungen besteht in manchen Fällen auch die Möglichkeit einer indidviduellen Honorarvereinbarung, z.B. auf Stundenbasis bzw. Vereinbarung eines Pauschal- oder Erfolgshonorars. Gerne können Sie mich diesbezüglich ansprechen.

Erstberatung

Für eine Erstberatung fallen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz je nach Aufwand Gebühren bis zu 190 EUR zzgl. der gesetzlichen MwSt. an.

Rechtsschutzversicherung

Gerne übernehme ich im Rahmen des Mandats auch die Korrespondenz mit ihrer Rechtsschutzversicherung.

Verfahrenskostenhilfe

Sollten Sie die Wahrnehmung ihrer Rechte nicht mit eigenen Mitteln finanzieren können, besteht bei hinreichender Aussicht auf Erfolg ein Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe. Gerne bin ich ihnen auch in diesen Fällen behilflich.