Verkehrsrecht

Herzlich willkommen bei Ihrem guten Recht.

Individuelle und kompetente Betreuung bei Ihren rechtlichen Belangen:
  • Führerscheinentzug
  • Bußgeldbescheid
  • Unfall
  • Kauf/Verkauf von Gebrauchtwagen
  • Nachschulung/MPU

Im Bereich Verkehrsrecht vertrete ich Sie in allen Belangen rund um das Thema Verkehr. Ob Blitzer, Unfall, Kauf eines Wagens oder vorübergehender Führerscheinentzug – ich finde eine Lösung. Und zwar für alle Beteiligten: für Sie, Versicherungen und Sachverständige. Hier meine Leistungen im Einzelnen:

Bußgeldverfahren

Was viele nicht wissen: Vor Erlass eines Bußgeldbescheids ist immer eine Anhörung erforderlich. Entscheidend ist hierbei, dass man als Betroffener nicht verpflichtet ist, Angaben zur Sache zu machen oder einer Vorladung der Polizei nachzukommen. Sie müssen lediglich zur Person Angaben machen.

Mein Rat

Ich empfehle dringend, Akteneinsicht zu nehmen bevor Angaben zur Sache gemacht werden. Als Anwalt kann ich dies zeitnah für Sie übernehmen. Erst nach Sichtung der amtlichen Ermittlungsakte lässt sich realistisch abschätzen, ob Rechtsmittel Aussicht auf Erfolg haben.

Verkehrsunfall

Es ist Ihr Geld: Erfahrungswerte zeigen, dass die Höhe des Schadensersatzes deutlich steigt, wenn sich Unfallgeschädigte durch einen Anwalt vertreten lassen. Das liegt vor allem daran, dass es eingehende Kenntnis und einschlägige Erfahrung braucht, um in den Bereichen Schmerzensgeld/Haushaltsführungsschaden und Nutzungsausfall sowie Gegengutachten der Versicherung die bestmögliche Lösung zu erzielen. Übrigens ist die Beauftragung eines Anwalts zur Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen Ihr gutes Recht. Die Kosten trägt, bis auf sehr wenige Ausnahmen, die gegnerische Versicherung.

Mein Rat

Machen Sie vor Ort keine Angaben zur Schuldfrage gegenüber der Polizei oder dem Unfallgegner. Lassen Sie sich auch nicht auf eine Sachverständigenorganisation von der gegnerischen Versicherung verweisen – gerne empfehle ich Ihnen einen seriösen Sachverständigen meines Vertrauens, der den tatsächlichen Schaden ermittelt.

Neu-/Gebrauchtwagenkauf

Das wünscht sich niemand: Stellen Sie sich vor, Ihr gerade erworbener Neuer oder Gebrauchter hat bereits erste Mängel. Bei der rechtlichen Betrachtung eines solchen Falles ist die exakte Definition der Mängel entscheidend. So besteht zum Beispiel bei nicht behebbaren Mängeln von Anfang an ein Rücktrittsrecht.

Mein Rat

Verschaffen Sie sich in aller Ruhe einen Überblick darüber, welche Möglichkeiten in Ihrem Fall bestehen. Ich berate Sie gerne, welche Optionen Sie haben und welche Lösung die wirtschaftlich sinnvollste für Sie ist.

Führerschein

Es geht schneller als man denkt: Strenge Gesetze und eine immer schärfer werdende Verkehrsüberwachung lassen einen von heute auf morgen mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Oftmals mit fatalen Folgen hinsichtlich Ihres Führerscheins.

Mein Rat

Riskieren Sie nicht ihre uneingeschränkte Mobilität und lassen Sie sich von Anfang an anwaltlich vertreten. Ich übernehme für Sie die Akteneinsicht, die Einschätzung der möglichen Rechtsmittel und die Verteidigungsstrategie. Dies ist vor allem auch dann entscheidend, wenn Ihnen eine medizinisch psychologische Untersuchung (MPU) zur Wiedererlangung oder zum Behalten Ihres Führerscheins zur Auflage gemacht worden ist.

Führerschein auf Probe

Von Anfang an auf Nummer sicher: Wussten Sie, dass bereits ein erster Verstoß gegen die Verkehrsregeln verwaltungsrechtliche Konsequenzen kann? Die Folgen sind Nachschulungen auf eigene Kosten oder sogar der Verlust der Fahrerlaubnis.

Mein Rat

Der Führerschein auf Probe bringt viele Besonderheiten mit sich. Überlassen Sie daher die Einschätzung der Schuld von vorneherein einem Anwalt. Dabei unterstütze ich Sie gerne.

Referenz

Ich berate seit Jahren erfolgreich die Fahrschule M1 mit Ihren 4 Filialen in München. Das Ziel der Fahrschule ist, ihre Schüler fit in allen Verkehrsbelangen zu machen – weit über die prüfungsrelevanten Inhalte hinaus. Mein Beitrag hierzu sind regelmäßige Schulungen zu den Grundsätzen des Verkehrsrechts. Für die Schüler der Fahrschule M1 ist eine kurze telefonische Erstberatung übrigens honorarfrei.

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